Setting
Ich arbeite mit meinen Patienten im Einzelsetting und mit meiner Co- Therapeutin in der Paartherapie zu viert.
Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten und kostet 75 Euro.
Bei ärztlicher Verordnung einer Psychotherapie bekommen Sie einen Anteil an den Kosten von Ihrer Krankenkasse retour (derzeit 21,8€ pro Sitzung bei der WGKK)
Die Therapiestunden finden üblicherweise in wöchentlichen Abständen statt.
Absageregelungen (falls Sie die vereinbarte Stunde nicht einhalten können) werden gemeinsam im Erstgespräch getroffen.
Für alles in der Therapie anvertraute besteht absolute Verschwiegenheit.
Über die Paartherapie gibt Ihnen die Seite www.paartherapeuten.at nähere Informationen.
Recht
Der Beruf des/der Psychotherapeuten/in wurde durch das Psychotherapiegesetz in Österreich erstmals 1990 genau beschrieben und unterliegt Bestimmungen, welche unter anderem die Ausbildung und die Berufspflichten umfassen. Besonders erwähnenswert für die therapeutische Arbeit und das zugrunde liegende Vertrauen zwischen Patient und Therapeut ist die Regelung der absoluten Verschwiegenheit im § 15. Es gilt für PsychotherapeutInnen absolute Verschwiegenheit über alle Geheimnisse, die im Rahmen der Berufsausübung anvertraut wurden.
Ich arbeite mit meinen Patienten im Einzelsetting und mit meiner Co- Therapeutin in der Paartherapie zu viert.
Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten und kostet 75 Euro.
Bei ärztlicher Verordnung einer Psychotherapie bekommen Sie einen Anteil an den Kosten von Ihrer Krankenkasse retour (derzeit 21,8€ pro Sitzung bei der WGKK)
Die Therapiestunden finden üblicherweise in wöchentlichen Abständen statt.
Absageregelungen (falls Sie die vereinbarte Stunde nicht einhalten können) werden gemeinsam im Erstgespräch getroffen.
Für alles in der Therapie anvertraute besteht absolute Verschwiegenheit.
Über die Paartherapie gibt Ihnen die Seite www.paartherapeuten.at nähere Informationen.
Recht
Der Beruf des/der Psychotherapeuten/in wurde durch das Psychotherapiegesetz in Österreich erstmals 1990 genau beschrieben und unterliegt Bestimmungen, welche unter anderem die Ausbildung und die Berufspflichten umfassen. Besonders erwähnenswert für die therapeutische Arbeit und das zugrunde liegende Vertrauen zwischen Patient und Therapeut ist die Regelung der absoluten Verschwiegenheit im § 15. Es gilt für PsychotherapeutInnen absolute Verschwiegenheit über alle Geheimnisse, die im Rahmen der Berufsausübung anvertraut wurden.